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Satzung & Beitragsordnung

Überblick

Auf dieser Seite finden Sie die Satzung sowie die Beitragsordnung des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Saarbrücken e. V. Diese Dokumente regeln die Grundlagen unseres Vereins, die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder sowie die Höhe und Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge.

Hinweis: Die hier veröffentlichte Satzung entspricht der aktuell gültigen Fassung. Maßgeblich ist die beim Vereinsregister (Amtsgericht Saarbrücken) hinterlegte Originalfassung.

Präambel

Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverband Saarbrücken e. V., tritt für die Rechte aller Kinder auf Schutz, Förderung und Beteiligung ein. Grundlage unserer Arbeit ist die UN-Kinderrechtskonvention. Wir setzen uns für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der Kinder und Jugendliche gewaltfrei, gesund und in Würde aufwachsen können.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Saarbrücken e. V.“.

(2) Er hat seinen Sitz in Saarbrücken und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(4) Der Verein ist Mitglied im Deutschen Kinderschutzbund, Landesverband Saarland e. V. sowie im Deutschen Kinderschutzbund, Bundesverband e. V.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. AO.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Beratung und Unterstützung von Kindern, Eltern und Familien;
  • Präventions-, Bildungs- und Kursangebote zum Schutz von Kindern;
  • Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit für Kinderrechte;
  • Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte;
  • Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen, Jugendämtern und anderen Einrichtungen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Satzung anerkennt und die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder in Textform (z. B. Online-Formular) zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch den Vorstand und dem Eingang des ersten Beitrags.

(4) Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Online-Anmeldung steht daher ausschließlich volljährigen Personen offen.

(5) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bei juristischen Personen durch Auflösung). Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen sowie sich an der Willensbildung zu beteiligen.

(2) Jedes volljährige Mitglied besitzt in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.

(3) Die Mitglieder sind zur Zahlung des von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Näheres regelt die Beitragsordnung.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung;
  • der Vorstand.

Weitere Einzelheiten regelt die vollständige, beim Vereinsregister hinterlegte Satzung.

Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung hat auf Grundlage von § 4 Abs. 3 der Satzung folgende Beitragsordnung beschlossen:

1. Höhe der Beiträge

  • Mindestbeitrag: 5,00 € pro Monat
  • Empfohlener Regelbeitrag: 10,00 € pro Monat
  • Förderbeitrag: 20,00 € pro Monat oder mehr
  • Individuelle Beiträge oberhalb des Mindestbeitrags sind jederzeit möglich.

2. Zahlungsweise

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. eingezogen. Die Zahlung erfolgt jeweils zu Monatsbeginn.

3. Beitragsänderung

Mitglieder können ihren Beitrag jederzeit schriftlich oder in Textform ändern. Die Änderung wird zum Beginn des Folgemonats wirksam.

4. Ermäßigungen

Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Empfänger:innen von Sozialleistungen sowie bei besonderen Härtefällen eine Beitragsermäßigung oder -befreiung gewähren.

5. Steuerliche Absetzbarkeit

Sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch darüber hinaus geleistete Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten jährlich eine Zuwendungsbestätigung.

Fragen zur Mitgliedschaft?

Bei Fragen zu Satzung, Beitrag oder Ihrer Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an uns:

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken e. V.
Am Schlossberg 3
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 38 75 63 60
E-Mail: info@kinderschutzbund-saarbruecken.de

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