Die Mitgliederversammlung hat auf Grundlage von § 4 Abs. 3 der Satzung folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Höhe der Beiträge
- Mindestbeitrag: 5,00 € pro Monat
- Empfohlener Regelbeitrag: 10,00 € pro Monat
- Förderbeitrag: 20,00 € pro Monat oder mehr
- Individuelle Beiträge oberhalb des Mindestbeitrags sind jederzeit möglich.
2. Zahlungsweise
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. eingezogen. Die Zahlung erfolgt jeweils zu Monatsbeginn.
3. Beitragsänderung
Mitglieder können ihren Beitrag jederzeit schriftlich oder in Textform ändern. Die Änderung wird zum Beginn des Folgemonats wirksam.
4. Ermäßigungen
Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand für Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, Empfänger:innen von Sozialleistungen sowie bei besonderen Härtefällen eine Beitragsermäßigung oder -befreiung gewähren.
5. Steuerliche Absetzbarkeit
Sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch darüber hinaus geleistete Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten jährlich eine Zuwendungsbestätigung.