Fachliche Sicherheit
im Kinderschutz.
Verantwortung tragen.
Aber nicht allein.
Wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, ist das für Fachkräfte oft eine immense Belastung. Unsicherheit, Zeitdruck und emotionale Betroffenheit erschweren objektivierte Entscheidungen.
Ihr gesetzlicher Anspruch
Nach dem Gesetz sind alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und gegebenenfalls eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.
Dieser Anspruch auf fachliche Beratung ist gesetzlich verankert (§§ 8a und 8b SGB VIII; § 4 KKG) – und er ist Ihre wichtigste Unterstützung, um handlungssicher zu bleiben.
Wie wir unterstützen
Die Fachberatung zielt darauf ab, Sie bei der Einschätzung komplexer Gefährdungslagen zu entlasten und den Blick für das Wesentliche zu schärfen.
Einschätzung von Risiken
Systematische Analyse und Einschätzung möglicher Risiken und Gefährdungen des Kindeswohls.
Objektivierung
Gewinnung einer neutralen Außenperspektive zur Überprüfung der eigenen Einschätzung.
Handlungsplanung
Gemeinsame Planung konkreter nächster Schritte und Erarbeitung von Schutzkonzepten.
Rechtliche Klärung
Beratung zur Notwendigkeit einer Information des Jugendamtes zur Abwendung einer Gefährdung.
Für wen wir da sind
Unser Angebot richtet sich an alle Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen:
Berufs- und Amtsgeheimnisträger.Wir bieten Ihnen den Rücken, damit Sie sich wieder auf Ihre fachliche Arbeit konzentrieren können.
Ablauf der Beratung
Anonymisiert
Der Fall wird grundsätzlich anonymisiert besprochen, um den Datenschutz zu wahren. Namen der Familien werden nicht genannt.
Flexibler Ort
Die Beratung kann direkt in Ihrer Einrichtung oder in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes stattfinden.
Ergebnisoffen
Wir entwickeln gemeinsam Lösungen. Das Ziel ist immer die Abwendung der Gefährdung und die Stärkung der Handlungssicherheit.
Beratungstermin
vereinbaren?
Die Anfragen erfolgen direkt über uns, auf Empfehlung anderer sozialer Einrichtungen oder durch den Sozialen Dienst des Jugendamtes.