Begleiteter
Umgang
Brücken bauen
für Ihr Kind.
Begleiteter Umgang ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Eine neutrale dritte Person begleitet dabei die Treffen zwischen dem Kind und einer wichtigen Bezugsperson. Genau hier setzen wir an.
Professionell & Neutral
Eine unvoreingenommene Fachkraft begleitet die Umgangstermine. Der Begleitete Umgang ist eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung zur Förderung des Kontaktes.
Zum Wohle des Kindes
Es geht darum, Beziehungen wiederherzustellen oder fortzuführen. Auch Großeltern, Geschwister oder enge Bezugspersonen können dieses Angebot nutzen.
Rechtlich Verankert
Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Eltern (§ 1684/1685 BGB) – verankert in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 9 & 12).
„Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren Eltern – und Eltern haben das Recht auf Umgang mit ihrem Kind."
Warum Beziehungen so wichtig sind.
Der begleitete Umgang ist eine unterstützende Maßnahme, die Beziehung zwischen Kind und wichtigen Bezugspersonen auch nach einer Trennung oder Scheidung aufzubauen, wiederherzustellen oder fortzuführen.
Das Kind mit seinen Bedarfen steht dabei für uns immer im Vordergrund.
Viele Familien haben unterschiedliche kulturelle Hintergründe. Häufig handelt es sich um binationale Familien. Die Gründe für den Begleiteten Umgang sind so vielfältig wie die Familien selbst.
Wann ist Begleiteter Umgang sinnvoll?
Wir unterstützen Sie, wenn familiäre Konflikte den Kontakt zum Kind erschweren.
Hohes Konfliktpotential
Wenn Eltern (noch) nicht in der Lage sind, Konflikte so zu regeln, dass das Kind nicht belastet wird.
Loyalitätskonflikte
Wenn das Kind unter schweren Loyalitätskonflikten leidet und emotional "zwischen den Stühlen" steht.
Entfremdung / Erstkontakt
Wenn Kontakt lange unterbrochen war oder das Kind den betreffenden Elternteil noch gar nicht kennt (Elternentfremdung).
Psychische Beeinträchtigung
Bei starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter.
Kindeswohlgefährdung
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann der Begleitete Umgang deeskalierend wirken. Kontakt- und Beziehungsabbrüche können vermieden, Belastungen und Konflikte verringert werden. Die professionelle Begleitung schafft einen sicheren Rahmen für alle Beteiligten.
Seit 2018 für Sie da.
Wir – im Ortsverband Saarbrücken – haben das Projekt 2018 vom Landesverband übernommen und blicken mittlerweile auf fünf Jahre Projektarbeit zurück. Diese ambulante, antragsgebundene Hilfeform wird von den regionalen Jugendämtern eingeleitet.
Im Kinderhaus Saarbrücken
Der Begleitete Umgang findet in der Regel in den Räumen des Kinderhauses statt. Spielmöglichkeiten für jede Altersstufe sind vorhanden. Ausflüge in der Umgebung sind möglich.
Fallkoordinierende Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte leiten und koordinieren die Prozesse professionell.
Ausgebildete Ehrenamtliche
Unterstützung durch Ehrenamtliche, die nach den Qualitätsstandards des Bundesverbandes praxisorientiert ausgebildet und begleitet werden.
Gemeinsam in die Zukunft.
Ziel ist es, die Eltern zu einer selbständigen Umgangsregelung und -gestaltung zu befähigen. Der Begleitete Umgang wird für beide Elternteile transparent gestaltet. Das Wohl des Kindes steht dabei immer an erster Stelle.
Kindeswohl
Förderung des Kindeswohls, insbesondere der Identitätsentwicklung. Stärkung des Kindes, damit es seine Bedürfnisse deutlich machen kann.
Bindung
Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der emotionalen und sozialen Beziehungen und Bindungen zwischen den Umgangsberechtigten.
Sensibilisierung
Sensibilisierung der Eltern und ggf. sonstiger Bezugspersonen für die Belange des Kindes.
Kommunikation
Unterstützung der Eltern bei der Entwicklung ihrer Kommunikationsfähigkeit, damit der Umgang zukünftig ohne Begleitung durchgeführt werden kann.
Die Ziele können im Verlaufe eines Begleiteten Umgangs erweitert, modifiziert und neu hinzukommenden Gegebenheiten angepasst werden.
Wie erhalte ich Hilfe?
Der Begleitete Umgang ist eine antragsgebundene Hilfeform. Er wird in der Regel durch das zuständige Jugendamt eingeleitet. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sozialen Dienst – oder kontaktieren Sie uns direkt für erste Informationen.